Was ist ein Hinweisgebersystem?
Seit dem 17. Dezember 2021 sind Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit 50 oder mehr Mitarbeitern dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle anzubieten. Außerdem gilt diese Pflicht auch für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Die Meldekanäle müssen jeder Person zur Verfügung stehen, zum Beispiel über einen Link auf Ihrer Webseite. Nach Eingang des Hinweises sind Sie dazu verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen den Hinweisgeber über den Eingang des Hinweises zu benachrichtigen. Anschließend werden die Hinweise bearbeitet und Maßnahmen eingeleitet.
Hinweisgeberschutzgesetz - Aktueller Stand und Details
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft und gilt derzeit für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiteninnen und Mitarbeitern. Ab dem 17. Dezember 2023 unterliegen auch Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diesem Gesetz.
Dieses Gesetz hat in erster Linie zum Ziel, hinweisgebende Personen zu schützen, die Informationen über Verstöße sammeln und diese an interne oder externe Meldestellen weiterleiten. Das HinSchG ahndet jegliche Form von Repressalien oder Benachteiligungen.
Sie haben keine internen personellen Ressourcen zum Betrieb der internen Meldestelle? Oder Sie möchten die Neutralität der internen Meldestelle durch eine externe Ombudsfrau oder Ombudsmann sicherstellen? Wir verfügen über kompetente Ombudspersonen, die die Aufgaben der internen Meldestelle für Sie vollständig übernehmen. Die Ombudspersonen weisen eine jahrzehntelange Expertise und Kompetenz in dem Bereich der Compliance auf.
Unser digitaler Meldekanal schützt nicht nur Unternehmen und Organisationen vor wirtschaftlichen Schäden und Reputationsverlust, sondern wahrt auch die Anonymität der Hinweisgeber. Für die Umsetzung des digitalen Meldekanals nutzen wir das Hinweisgeberportal HINTBOX®. Dadurch können wir sämtliche technischen, organisatorischen und regulatorischen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) erfüllen.